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09:04 27. Juli 2010
| Franzl
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| Hinterradlutscher | Beiträge 122 |
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Beitrag 10:18 – 27. Juli 2010 bearbeitet von Franzl
Ist schon klar Martin, wer möchte es schon auf einen Prozess ankommen lassen, man will doch nur eine schöne Radlrunde drehn. Fotoapparat habe ich nicht dabei bei meinen Touren und nochmal extra 50 km danach für ein Foto hinfahren möchte ich auch nicht.
P.S. Martin, bei mir verschwinden rechts Buchstaben beim Text, ist das ein allgemeines Problem oder nur bei mir so?
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10:04 27. Juli 2010
| radlwadl
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| Domestik | Beiträge 157 |
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Martl, Respekt   
Bei mir verschwindets auch am recten Rand…
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AKA Chris Leiternnhttp://www.christoph-leiter.de
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11:18 27. Juli 2010
| gerd
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| Hinterradlutscher | Beiträge 97 |
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um so mehr von uns solch ein schreiben an die zuständigen stellen schicken, umso mehr gewicht dürfte der protest erhalten.
ich werde auch solche schreiben verschicken, wenn ich auch nicht ansatzweise in der lage bin, einen so "amtlichen" tonfall wie martl zu treffen (respekt!)
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13:20 27. Juli 2010
| radlwadl
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| Domestik | Beiträge 157 |
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gerd schrieb:
um so mehr von uns solch ein schreiben an die zuständigen stellen schicken, umso mehr gewicht dürfte der protest erhalten.
ich werde auch solche schreiben verschicken, wenn ich auch nicht ansatzweise in der lage bin, einen so "amtlichen" tonfall wie martl zu treffen (respekt!)
Dachte ich mir auch bereits. Warum nicht eben genau das Schreiben vom Martl verwenden?
Vielleicht sollte wir weiteres aber auch ins Tour-Forum verschieben. Dort läuft ja Dein oben genannter Fred. Momentan muss man ja beide Freds verfolgen, um auf dem laufenden zu bleiben.
ich werde morgn Martls Texte ebenfalls versenden (und hoffe, dass er noch die Adressen im Tour Forum bekannt gibt)
Grüße,
Radlwadl
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AKA Chris Leiternnhttp://www.christoph-leiter.de
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15:21 27. Juli 2010
| martin
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| Admin
| Beiträge 378 |
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Adressen:
Frau Münster (LRA)
buergerservice@LRA-starnberg.de
Innenminister:
Innenminister Joachim Herrmann
Bayerisches Ministerium des Inneren
Odeonsplatz 3
80539 München
Oberste Baubehörde:
Oberste Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Polizeiinspektion Starnberg
Rheinlandstr 1
82319 Starnberg
—wenn wir das Schild abbekommen, dürfen wir uns auf einen Grünen an jedem Radwegabschnitt an jedem Wochenende einstellen, das ist euch hoffentlich klar? :)
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martin – martin@team-ware.de
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15:52 27. Juli 2010
| Pedalsurfer
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| Baiernrain-Finisher | Beiträge 55 |
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Demnach (siehe unten) sind diese Radwegbenutzungsplichtschilder oder auch das Verbotsschild auf der Olystrasse gesetzeswidrig. Eine ausführliche Urteilsbegründung bestätigt dies zusätzlich.
Mglw. reicht ein Verweis darauf auf das Grundsatzurteil aus, um dieses Schilder zu entfernen.
Schlimm genug, dass sich Gemeinden solche gesetzeswidrigen Aktionen rausnehmen (können).
Grundsatzurteil: Benutzungspflicht für Radwege darf nur eine Ausnahme sein
Regensburg (rad-net) – Radfahrer dürfen im Regelfall die Fahrbahn benutzen und können von Städten und Gemeinden nur im konkreten Ausnahmefall auf Radwege verwiesen werden. Das ist der Tenor eines Grundsatzurteiles des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem dieser jetzt die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt hat. Danach dürfen Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen. Damit hat sich der Kläger in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durchgesetzt, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der Benutzungspflicht befreien muss. Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Zweirichtungswege führten durch Tempo-30-Zonen und außerorts entlang von Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde. Die Benutzungspflicht begründete die Stadt mit Sicherheitserwägungen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO). Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine solche Gefährdung nicht erkennen. Sie setzten dafür weitreichende Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung und stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Damit bestätigte das Gericht, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht – und damit das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren – die Ausnahme sein muss. Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die Straßenverkehrsordnung jetzt entsprechend konsequent ausgelegt. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt formal nur für Bayern, erlangt aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils, an dem sich voraussichtlich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.
Gruß
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17:25 27. Juli 2010
| martin
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| Admin
| Beiträge 378 |
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Die Benutzungpflicht auf dem Radweg anzufechten, wäre der nächste Schritt. Erst mal soll das Verbotsschild weg.
Ist aber schwierig bei außerorts befindlichen Radwegen.
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martin – martin@team-ware.de
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20:35 27. Juli 2010
| gerd
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| Hinterradlutscher | Beiträge 97 |
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das verbotsschild erstmal wegzubekommen wäre schon ein großer schritt-ich habe einfach angst, dass dieses beispiel schule macht-als nächstes wird dann vielleicht die münchner/oberbiberger straße gesperrt-wesentlich schmaler, wesentlich mehr verkehr als in percha-und ein haufen radfahrer noch dazu!
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